Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Software IDERI note der Firma IDERI GmbH, veröffentlicht im Rahmen lokaler Instanzen.
Die IDERI GmbH ist bemüht, ihre Software IDERI note im Einklang mit den Bestimmungen des BGG (Behinderten-Gleichstellungsgesetz), BFSG (BarriereFreiheitsStärkungsGesetz), EAA (European Accessibility Act), der WCAG 2.2 (Web Content Accessbility Guidelines) sowie in Verbindung mit der BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) und der Europäischen Norm EN 349 501 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmalig am 25.10.2024 erstellt. Eine Aktualisierung der Erklärung zum 15.01.2025 auf Basis etwaiger Korrekturen ist anvisiert. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine durch die unabhängigen A11Y-Experten Heinrich & Reuter Solutions GmbH (zertifiziertes und organisationelles Mitglied des IAAP, der International Association of Accessibility Professionals) durchgeführte BITV-Bewertung im Zeitraum von 24.10.2024 bis 25.10.2024.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV
Diese Software ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur nicht gänzlich mit den Vorgaben der BITV 2.0 und dem EN 349 501 vereinbar. Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung hin zur Barrierefreiheit. Eine Behebung verschiedener Unvereinbarkeiten ist zeitnah anvisiert.
Nicht barrierefreie Inhalte nach Vorgaben der BITV 2.0
- BITV 9.1.1.1 b Alternativ-Text bei Grafiken Für die integrierten Bilder ist noch keine Möglichkeit für Alt-Texte vorhanden.
- BITV 9.1.1.1 c Leere Alt-Texte für Layout-Elemente Schmuck-Grafiken haben noch nicht die Möglichkeit eines leeren Alt-Textes.
- BITV 9.1.3.4 c Responsivität bei anderen Ausrichtungen und Größen Nachrichten-Fenster sowie Meldungs-Popups können nicht vergrößert werden.
- BITV 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontraste für Grafiken, Großes, Flächen 1:3 Der Kontrast bei Disabled-Buttons und dem Fokus-Style ist mit unter 1:3 zu schwach
- BITV 9.3.1.2 Anderssprachiges gekennzeichnet Die wenige Englisch-Sprachigen Worte sind nicht als solche gekennzeichnet.
- BITV 9.3.3.1 Fehleridentifizierung eindeutig direkt am Ort Fehlenden Eingaben werden nicht am Ort identifiziert, teils nur über Button-Status.
- BITV 9.3.3.3 Hilfe bei Fehlern Bei Formularen fehlen die notwendigen Hinweise zu Korrektureingaben am Punkt.
- BITV 9.3.3.4 Fehlervermeidung wird unterstützt Die geforderten Hinweise als Hilfe bei den Eingaben fehlen im Formular selber.
- BITV 11.8.2 Barrierefreie Erstellung von Inhalten Ein barrierefreies Erstellen von Inhalten ist derzeit noch nicht gänzlich möglich.
- BITV 2.0 Leichte Sprache Für Menschen mit Lern-Schwierigkeiten fehlt eine Erklärung in Leichter Sprache.
Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung und Umsetzung auffallen, können Sie uns diese über das Kontakt-Formular mitteilen und im zugänglichen Format anfordern. Alternativ können Sie sich direkt an mich wenden über diese E-Mail-Adresse: info@ideri.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit vom Land Baden-Württemberg wenden. Diese Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen oder deren Verbänden und öffentlichen Stellen sowie Unternehmen im Land Baden-Württemberg Lösungen zu suchen und außergerichtlich beizulegen.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Landeszentrum Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
- Telefon: 0711 123-3636
- E-Mail post@barrierefreiheit.bwl.de
- Internet: www. barrierefreiheit.bwl.de